Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Nichteheliche Lebensgefährten können vielfach nicht auf die familienrechtlichen Regelungen zurückgreifen, die das Gesetz Ehepartnern bietet. Gleichwohl ist es häufig geboten und gewünscht, die finanziellen Aspekte des Zusammenlebens und einer etwaigen Trennung auf eine vertragliche Grundlage zu stellen. Insbesondere wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind oder aber eine wirtschaftliche Verflechtung, z.B. durch gemeinsame Immobilien, einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb oder durch Investitionen in die Immobilie oder den Geschäftsbetrieb des jeweils anderen Lebensgefährten, besteht, sollte zur Sicherheit und Klarheit beider Lebensgefährten eine vertragliche Regelung geschaffen werden. Auch in diesem Bereich sind wir beratend tätig und suchen gemeinsam mit Ihnen nach einer fairen Lösung.