Unterhalt

Das Familienrecht sieht umfassende Bestimmungen und Regelung zu Ansprüchen auf Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt für die Zeit der Trennung und nach der Scheidung vor. 

Unterhaltsansprüche der Ehegatten für die Zeit der Trennung und für die Zeit nach der Scheidung differieren voneinander. Die Frage, wie lange gegebenenfalls nach einer Scheidung Unterhalt zu zahlen ist, hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen.

Der Kindesunterhalt endet nicht zwingend mit Vollendung der Volljährigkeit. Soweit auch ein volljähriges Kind noch Unterhaltsansprüche hat, z.B. weil es noch die Schule besucht oder studiert, richten sich seine Unterhaltsansprüche grundsätzlich gegen beide Elternteile.

Im Einzelfall ist zu prüfen, ob und in welcher Höhe Unterhaltsansprüche bestehen. Dies hängt von zahlreichen Faktoren ab. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Unterhaltsrecht können wir für Sie interessengerechte Lösungen erarbeiten. Kommt es nicht zu einer Einigung, so vertreten wir Sie in gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Wahrung Ihrer Interessen und Ansprüche.