Zugewinn / Vermögensauseinandersetzung

Zugewinnausgleich

Haben die Eheleute keine Vereinbarung über ihren Güterstand geschlossen, so leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Im Falle der Scheidung sieht das Gesetz vor, dass der von jedem Ehepartner erwirtschaftete Vermögenszuwachs ausgeglichen wird. Wir können Sie mit Rücksicht auf unsere langjährige Erfahrung im Familienrecht bei der Geltendmachung bzw. Abwehr solcher Ansprüche auf Zugewinnausgleich kompetent beraten und im Streitfalle stringent vertreten.

Vermögensauseinandersetzungen

Bei der Vermögensauseinandersetzung geht es um die Aufteilung des Vermögens, über welches die Eheleute gemeinsam verfügen. Hierzu zählen beispielsweise Immobilien oder andere hochwertige Wirtschaftsgüter. Die Vermögensauseinandersetzung ist unabhängig von einem etwaigen Zugewinnausgleich, sollte aber zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile parallel durchgeführt werden. Auch hier ist es unser Ziel, für Sie eine interessengerechte Lösung möglichst im Wege der Vereinbarung zu realisieren.