Vermögensauseinandersetzungen

Bei der Vermögensauseinandersetzung geht es um die Aufteilung des Vermögens, über welches die Eheleute bzw. Lebenspartner gemeinsam verfügen. Hierzu zählen beispielsweise Immobilien oder andere hochwertige Wirtschaftsgüter. Die Vermögensauseinandersetzung ist unabhängig von einem etwaigen Zugewinnausgleich, sollte aber zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile parallel durchgeführt werden. Auch hier ist es unser Ziel, für Sie eine interessengerechte Lösung möglichst im Wege der Vereinbarung zu realisieren.