Familienrecht

Das Familienrecht enthält umfassende Regelungen zu Rechten und Pflichten von Ehepartnern oder Lebenspartnern, welche in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Hierzu zählen die gemeinsame Verpflichtung zur Finanzierung des Lebensunterhalts, das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder sowie Rechte und Pflichten bezogen auf das gemeinsame Vermögen bzw. das Vermögen eines jeden Partners. Die Trennung und Scheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft kann im Einzelfall Ansprüche auf Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt, Ansprüche auf Zugewinnausgleich und Ansprüche auf eine Vermögensauseinandersetzung zur Folge haben. Ferner sind die erbrechtlichen Konsequenzen zu berücksichtigen.

In allen diesen Fällen beraten wir unsere Mandantinnen und Mandanten, erarbeiten mit ihnen eine Strategie zur Erzielung einvernehmlicher fairer Lösungen, welche ihren individuellen Lebenssituationen gerecht werden. Unser Ziel ist es zunächst, eine gütliche Einigung herbeizuführen, um streitige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Kommt keine Einigung zu Stande, ist die sachliche und strikte gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche unserer Mandantinnen und Mandanten unsere Aufgabe. Sowohl bei der außergerichtlichen als auch gerichtlichen Auseinandersetzung greifen wir auf unsere jahrzehntelange Erfahrung und Zusammenarbeit zurück.

Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen zu den einzelnen Aspekten des Familienrechtes.