Mietrecht

Das gewerbliche Mietrecht regelt die Anmietung von Geschäftsräumen, welche für gewerbliche oder selbstständige Tätigkeiten bestimmt sind. In diesem Bereich vertreten wir sowohl die Interessen von Vermietern als auch von Mietern. Im Rahmen einer umfassenden Beratung und Vertretung erstellen wir individuelle Mietverträge, begleiten unsere Mandantinnen und Mandanten bei laufenden Vertragsverhandlungen und vertreten ihre Interessen im Falle streitiger Auseinandersetzungen. Hierbei legen wir unser Augenmerk stets auf den Einzelfall. 

Das Wohnraummietrecht bezieht sich auf Räume, die Wohnzwecken dienen. In diesem Bereich beraten und vertreten wir überwiegend Wohnungsunternehmen, Mietverwaltungen und vermietende Grundstückseigentümer. 

Zu unseren Leistungen gehören insbesondere

  • die Gestaltung von Mietverträgen,
  • die Überprüfung von Mietverträgen,
  • die Beteiligung an Vertragsverhandlungen zum Abschluss von Mietverträgen bzw. deren Abänderung,
  • die Geltendmachung und Abwehr von Mieterhöhungen, Gewährleistungen und anderer mietrechtlicher Ansprüche,
  • die Beratung im Zusammenhang mit der Erstellung von Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen sowie die Geltendmachung der sich hieraus ergebenden Ansprüche,
  • die Abgabe von Kündigungserklärungen, Abmahnungen etc.,
  • die gerichtliche Geltendmachung von mietvertraglichen Zahlungsansprüchen,
  • die Vertretung in Räumungsverfahren,
  • die Abwicklung von Mietverhältnissen.