Sorgerecht / Umgangsrecht

Die elterliche Sorge beinhaltet das Recht und die Pflicht der Eltern, gemeinsam für das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Das gemeinsame Sorgerecht bleibt auch für den Fall der Trennung und Scheidung grundsätzlich bestehen. Im Interesse des Kindeswohls sollten die Eltern eine Einigung anstreben, welche regelt,

  • ob die Kinder auch nach der Trennung von beiden Eltern wechselweise im jeweiligen Haushalt betreut werden (Wechselmodell) oder
  • die Kinder ab dem Zeitpunkt der Trennung im Haushalt eines Elternteils aufwachsen sollen und auf welche Art und Weise der andere Elternteil einen umfassenden Umgang mit den Kindern pflegt.

Wir beraten und unterstützen unsere Mandantinnen und Mandanten, eine dem Kindeswohl entsprechende Einigung über das Sorgerecht und das Umgangsrecht zu erzielen. Kommt es dennoch zu familiengerichtlichen Auseinandersetzungen, so setzen wir uns für eine gerichtliche Entscheidung im Sinne des Kindeswohls ein.