Versorgungsausgleich

Im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens wird vom Familiengericht der Versorgungsausgleich durchgeführt. Die von den Eheleuten im Laufe der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften, z.B. Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamtenanwartschaften, betriebliche oder private Altersversorgungen, werden ermittelt und ausgeglichen. Hier ist es wichtig, die Berechnung des Gerichts zu prüfen. 

Es besteht auch die Möglichkeit, Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich zu schließen.