BÄRBEL KOCH-WALLDORF
Fachanwältin für Familienrecht
Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte Bärbel Koch-Walldorf an der Universität zu Köln. Nach Abschluss des Referendariats in Düsseldorf erhielt sie 1981 von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf die Zulassung als Rechtsanwältin. Ihre anwaltliche Tätigkeit nahm Bärbel Koch-Walldorf anschließend in der Kanzlei Müller-Lütgenau auf, aus welcher unsere Partnerschaftsgesellschaft mbB hervorgegangen ist. 1987 wurde sie Partnerin der Kanzlei. Bärbel Koch-Walldorf ist seit 1981 schwerpunktmäßig auf den Gebieten des Familien- und Erbrechts sowie des Im-mobilienrechts, insbesondere des Rechts der Wohn-raummiete, der gewerblichen Miete und des Grundstücks-rechts tätig.
Sowohl das Familienrecht als auch das Immobilienrecht sind auf Grund von Gesetzesänderungen und umfang-reicher Rechtsprechung einem stetigen Wandel unterworfen. Über seinen jeweiligen aktuellen Stand in-formiert sich Bärbel Koch-Walldorf durch regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen.
Mit Rücksicht auf ihre nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen auf dem Gebiet des Familienrechts hat die Rechtsanwalts-kammer Düsseldorf Bärbel Koch-Walldorf 2006 den Titel „Fachanwältin für Familienrecht“ verliehen.
Bärbel Koch-Walldorf ist Partnerin unserer PartGmbB.
Bärbel Koch-Walldorf ist Mitglied folgender Vereinigungen:
- Deutscher Anwaltverein
- DAV – Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht
- DAV – Arbeitsgemeinschaft für Mietrecht