Trennung / Scheidung

Nach dem Familienrecht liegt eine Trennung der Eheleute vor, wenn diese wechselseitig ihre Versorgungsleistungen eingestellt haben. Meist geht damit eine räumliche Trennung durch Auszug eines Ehepartners aus der Ehewohnung einher. Für die Zeit nach der Trennung ist die Betreuung der Kinder zu regeln, ferner ist zu klären, welcher Elternteil in welcher Höhe Kindesunterhalt zu zahlen hat. Schließlich kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt für den Ehepartner entstehen, der seinen eheangemessenen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Einkünften finanzieren kann. Ferner ist zu regeln, welcher Ehepartner die eheliche Wohnung übernimmt oder ob diese gänzlich aufgegeben wird. Schließlich ist der Hausrat zu verteilen. Soweit gemeinsames Vermögen vorhanden ist, stellt sich die Frage, wie dieses angemessen auseinanderzusetzen ist. 

Leben die Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder haben sie in ihrem Ehevertrag eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbart, so können für die Zeit ab Rechtskraft der Scheidung Ansprüche auf einen Zugewinnausgleich entstehen sowie weitergehende Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt. Im Zuge der Scheidung führt das Gericht schließlich den Versorgungsausgleich durch, mit dem die während der Ehezeit von den Ehepartnern erwirtschafteten Anrechte auf eine Altersversorgung geteilt werden.

In all diesen Fällen ist die frühzeitige Beratung im Interesse einer einvernehmlichen Lösung von hoher Bedeutung. Ehepartner, die bereits vor der Trennung mit unserer Unterstützung ihre rechtliche Situation einzuschätzen wissen, haben die größten Chancen, ihre Ansprüche ohne Streitigkeiten zu wahren und durchzusetzen. Auch die erbrechtliche Komponente halten wir bei einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung im Auge. Zur Vermeidung bzw. Beilegung von Streitigkeiten bei Trennung und Scheidung erarbeiten und vermitteln wir für unsere Mandantinnen und Mandanten wirtschaftlich sinnvolle Einigungsvorschläge zur Regelung von Unterhaltsansprüchen, der Durchführung des Zugewinnausgleichs, der Vermögensauseinandersetzung und des Versorgungsausgleichs. Gelingt es nicht, eine außergerichtliche Lösung zu finden, klären wir die Ansprüche unserer Mandantinnen und Mandanten sachlich bei Gericht.