Grundstücksrecht

Das Grundstücksrecht regelt die mit dem Eigentum und Besitz von Grundstücken verbundenen Rechte und Pflichten ihrer Eigentümer und Besitzer. Besonderheiten im Einzelfall können sich hierbei aus Belastungen eines Grundstücks, zum Beispiel in Form von Dienstbarkeiten (z. B. Wegerecht), Vorkaufsrechten, Nießbrauchrechten bis hin zur Grundschulden und Hypotheken ergeben. Das Grundstücksrecht  umfasst auch das Nachbarrecht, welches die Rechte und Pflichten der Eigentümer benachbarter Grundstücke regelt.

Einen Schwerpunkt des Grundstücksrechts bildet der Grundstücksverkauf. Die Risiken eines Grundstückskaufvertrages sind für Veräußerer und Erwerber weitreichend und deshalb nicht immer zu überblicken. 

Im Focus unserer Beratung und Vertretung von Mandantinnen und Mandanten im Zusammenhang mit dem Verkauf oder Kauf eines Grundstücks steht die Prüfung von notariellen Kaufvertragsentwürfen im Hinblick auf die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Hierbei spielen sowohl die Zulässigkeit der beabsichtigten gewerblichen Nutzung oder Nutzung zu Wohnzwecken des Grundstücks bzw. von Haus und Wohnung eine Rolle sowie die Durchsetzbarkeit von Mängelgewährleistungsansprüchen. 

Zu unseren Leistungen gehören insbesondere

  • Gestaltung und Prüfung notarieller Grundstückskaufverträge,
  • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Grundstückskaufverträgen,
  • Beratung und Vertretung zur Durchsetzung der Rechte aus Dienstbarkeiten (z. B. Wegerechte, Leitungsrechte),
  • Beratung und Vertretung bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten (z. B. über Grenzanlagen, Beeinträchtigungen durch Bäume und Pflanzen etc.).