Eheverträge

Interessengerechte Vereinbarungen vermeiden erhebliche Streitigkeiten im Falle von Trennung und Scheidung. Dies gilt sowohl für die Unternehmerehe als auch für die Ehe junger Menschen, die am Beginn ihrer beruflichen Laufbahn und der Familienplanung stehen. Gerade bei Selbstständigkeit, Familienunternehmen und etwaigen zu erwartenden oder bereits gemachten Erbschaften sind frühzeitige Vereinbarungen geeignet, ein Zerschlagen der wirtschaftlichen Basis beider Partner bei Scheitern der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft zu verhindern. Häufig kann es zu Beginn der Ehe oder zu einem späteren Zeitpunkt interessengerecht sein, erbrechtliche Regelungen im Rahmen eines Ehevertrages zu modifizieren. Auch der Kauf einer Immobilie sollte Anlass sein, die Notwendigkeit einer vertraglichen Regelung der Ehegatten untereinander zu überprüfen.

Als Fachanwältinnen für Familienrecht verfügen wir über eine langjährige Erfahrung und Kompetenz. Wir können Sie daher in allen Fragen rund um den Ehevertrag beraten und Ihnen die bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen.