Wohnungseigentumsrecht

Die Eigentumswohnung ist gerade in den Großstädten die Alternative zum Einfamilienhaus. Es ist die zweithäufigste Form des Haus- und Grundbesitzes der privaten Haushalte.

Die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer ergeben sich aus der Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung ihrer jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaft sowie aus dem Wohnungseigentumsgesetz. Sie beziehen sich auf das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander, auf das Verhältnis der Wohnungseigentümer zum Verwalter bzw. auf das Verhältnis der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber Dritten.

Die verschiedenen Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft, der Wohnungseigentümer und des Verwalters führen nicht selten zu außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen über verschiedene Interpretationen der Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung, Art und Umfang und Erforderlichkeit von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum, über Regelungen zur Tragung der Kosten der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, über die erforderlichen Mehrheiten bei Abstimmungen in der Eigentümerversammlung, Störungen durch andere Wohnungseigentümer / Bewohner, die Zulässigkeit baulicher Veränderungen am Gemeinschaftseigentum und vieles mehr.

Auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts beraten und vertreten wir Wohnungseigentumsverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Beiräte und Wohnungseigentümer.

Unsere Leistungen in diesem Bereich sind insbesondere

  • die Vertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwaltern und einzelnen Miteigentümern,
  • die Gestaltung und Änderung einer Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung,
  • die Beratung von Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwaltern und einzelnen Miteigentümern im Rahmen der Vorbereitung von Beschlussfassungen in der Eigentümerversammlung,
  • die Vertretung einzelner Eigentümer als Kläger in Beschlussanfechtungsverfahren,
  • die Vertretung der übrigen Eigentümer als Beklagte in Beschlussanfechtungsverfahren,
  • die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung der teilrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen gegenüber einzelnen Eigentümern oder Dritten (z. B. Bauträger, Bauunternehmen und Handwerker),
  • die Durchführung von selbstständigen Beweisverfahren,
  • die gerichtliche Geltendmachung von Hausgeldansprüchen gegen zahlungsrückständige Eigentümer,
  • die Beitreibung titulierter Hausgeldansprüche durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einschließlich der Durchführung von Zwangsversteigerungsmaßnahmen.